Seit 2020 ist in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das Gesetz, das umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt wird, hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt und soll sicherstellen, dass der Energieverbrauch beim Wohnen gesenkt und die Klimaziele eingehalten werden.
Mit 01.01.2024 sind dabei Neuerungen in Kraft getreten, die zum Teil auch Vermieter von Ferienunterkünften betreffen. Diese Gesetzesnovelle wird häufig auch mit dem Begriff GEG 2024 abgekürzt. Wir haben alle relevanten Infos für FeWo-Vermieter zusammengefasst.
Gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für Ferienwohnungen?
Beim Heizungsgesetz gibt es Ausnahmen: Ausgenommen vom GEG sind Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Immobilien, bei denen der Energieaufwand während der genutzten Zeit weniger als 25 Prozent der nötigen Energie für das gesamte Jahr beträgt.
Es kommt also auf die Art deines Vermietungsgeschäftes an, ob deine Unterkunft vom Gebäudeenergiegesetz betroffen ist oder nicht.
GEG 2024: Das sind die Neuerungen
1. Die 65-%-EE-Pflicht für Neubauten
Neue Heizungen müssen seit Anfang 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Ökostrom betrieben werden.
Für wen gilt das? Bei Bauanträgen für noch nicht errichtete Neubauten im Neubaugebiet nach dem 01.01.2024.
Für bestehende Gebäude und Neubauten, die nicht im Neubaugebiet liegen, gelten Übergangsfristen (derzeit bis mindestens 01.01.2026), die mit dem Wärmeplanungsgesetz zusammenhängen.
2. Übergangsfristen und Wärmeplanungsgesetz
Das Wärmeplanungsgesetz ist ebenfalls zum 01.01.2024 in Kraft getreten und sieht vor, dass die Kommunen Pläne für ihre Wärmenetze vorlegen und zum Beispiel angeben, in welchen Gebieten Fernwärme oder Nahwärme verfügbar sein wird. Die Fristen für die Kommunen hängen wiederum von der Anzahl der Einwohner ab. Die Wärmeplanung für Städte über 100.000 Einwohner muss bis zum 01.01.2026 vorliegen, die Planung für kleinere Gemeinden erst bis zum 30.06.2028.
3. Heizungsreparatur
Heizungen, die noch funktionieren, können trotz GEG weiter betrieben und auch repariert werden.
4. Heizungseinbau
Was passiert, wenn eine Öl- oder Gasheizung kaputt wird und komplett ausgetauscht werden muss? In solchen Fällen gibt es Übergangsregelungen. Bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist, können weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Ab 2029 ist dafür jedoch ein gestaffelt ansteigender Anteil von erneuerbaren Energien (z. B. Biogas oder Wasserstoff) beim Betreiben vorgeschrieben:
- ab 2029: mind. 15 Prozent
- ab 2035: mind. 30 Prozent
- ab 2040: mind. 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent
Je nach Größe der Kommune bzw. abhängig vom Fortschritt der jeweiligen Wärmeplanung der Gemeinde kann es Ausnahmen und Sonderregelungen geben.
5. Austauschpflicht von Heizkesseln
Heizkessel müssen laut Gesetz (§ 72 GEG) nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Auch hier gibt es Ausnahmen für nachhaltige Modelle wie etwa Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Auch Geräte unter vier oder über 400 Kilowatt Nennleistung sind nicht betroffen.
6. Auswirkungen des Heizungsgesetzes auf die Vermietung von Unterkünften
Natürlich sind die Änderungen, die das GEG vorschreibt, für viele Vermieter auch mit höheren Kosten verbunden. Langzeitvermieter können die Kosten bei der Vermietung anteilig auf ihre Mieter umlegen. Für Vermieter von Ferienunterkünften ist diese Regelung in den meisten Fällen nicht relevant.
Zusätzlich gibt es Förderungen, die Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) findet ihr hier.
Was ist ein Energieausweis?
Damit Immobilienkäufer sich darüber im Klaren sind, welche Energiestandards ein Haus oder eine Wohnung hat, gibt es seit 2009 die Energieausweis-Pflicht. Das heißt, dass nach dem Bau oder der Modernisierung einer Immobilie ein Energieausweis erstellt werden muss, der die Energieklasse und den Verbrauch dokumentiert. So können die Käufer besser einschätzen, welche Kosten im Rahmen der Wärmewende in den nächsten Jahren auf sie zukommen.
Ein Energieausweis enthält die wichtigsten Angaben rund um die Energieeffizienz einer Unterkunft wie den Energiebedarf, die Energieeffizienzklasse (A+ bis F) oder die Art der Heizung (Ölheizung, Gasheizung, Strom, Holzpellets etc.) und ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand seiner energetischen Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heizsystem, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum misst und bewertet.
Brauche ich einen Energieausweis für meine Ferienwohnung?
Auch für den Verkauf oder die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist in den meisten Fällen ein Energieausweis erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind zum Beispiel Unterkünfte, die weniger als vier Monate pro Jahr beheizt werden (siehe GEG).
Daher kommt es auf die Art der Nutzung bzw. Vermietung an, ob für eine Ferienunterkunft ein Energieausweis erstellt werden muss oder nicht.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz ist zwar bereits in Kraft, aber betrifft derzeit noch nicht alle Unterkünfte und Regionen. Aber auch wenn deine Ferienunterkunft noch nicht von den Maßnahmen der Wärmewende betroffen ist, solltest du dich bereits jetzt mit den Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz für deine Ferienwohnung beschäftigen. Schon kleine Maßnahmen helfen dabei, deinen Stromverbrauch zu senken. So tust du nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern sparst dabei auch noch Geld.
Hinweis: Dieser Leitfaden gibt dir einen allgemeinen Überblick über das Gebäudeenergiegesetz 2024 (Stand: Februar 2024) und ersetzt keine juristische Beratung.