Du hast dich bestimmt schon gefragt, warum du in manchen Orten Kurtaxe bezahlen musst. In unserer Anleitung für Kurzzeitvermieter erfährst du, was genau Kurtaxe ist und woher der Begriff kommt.
Kurtaxe, Ortstaxe oder City-Tax ist eine Gebühr, die in vielen touristisch erschlossenen Orten in Deutschland, Österreich, Südtirol oder der Schweiz anfällt. Der Begriff „Kurtaxe“ bezieht sich eigentlich nur die Gebühr in Kurorten, wird aber häufig als Synonym für Tourismusabgaben auf Gemeindeebene verwendet.
Bereits im Jahre 1507 war beim Besuch des Kurortes Baden-Baden eine Beherbergungsgebühr fällig. Das Konzept hat sich also bewährt.
Mit dem Geld werden Infrastruktur, Natur, Kultur etc. gefördert bzw. erhalten und oft auch kostenloser Eintritt zu Veranstaltungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht.
Hier ist eine Auflistung der häufigsten Anwendungsmöglichkeiten:
Die Abgabe variiert oft je nach Dauer des Aufenthaltes und die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. In den meisten Orten liegt sie zwischen 1 und 2.50 Euro.
Die Kurtaxe fällt nur für ortsfremde Personen an, die nicht aus der Region stammen. Die Höhe liegt bei wenigen Euros oder Franken und muss häufig extra entrichtet werden, da sie im Preis auf den Buchungsportalen nicht enthalten ist.
In vielen Gemeinden gilt die Kurtaxe nur für Erwachsene, in manchen auch für Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren. In manchen Gebieten muss auch für Hunde eine Kurgebühr bezahlt werden.
Bezahlt werden muss meist bei der Anreise, falls die Kurtaxe nicht schon im Gesamtpreis enthalten ist.
Als Vermieter einer Ferienwohnung kannst du die Kurtaxe aber auch schon in deinen Gesamtpreis einbeziehen. So musst du sie nicht bei der Anreise extra abrechnen.
Mit Smoobu kannst du übrigens ganz einfach Rechnungen für die Gäste deiner Ferienunterkunft erstellen und per E-Mail verschicken. In unserer Vermieter-Anleitung erfährst du, wie du mit Smoobu Rechnungen erstellst und was du dabei beachten musst.
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